Strafrechtliche Präventivberatung

Strafrechtliche Risiken im Vorfeld identifizieren und vermeiden

Unser Team an Beraterinnen und Beratern aus dem Bereich Compliance and Risk Management unterstützen Sie dabei, steuerstraf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken für die Organe und (leitenden) Mitarbeiter des Unternehmens und für das Unternehmen selbst zu minimieren sowie Haftungsrisiken auszuschließen. Daneben gilt es, steuerverfahrensrechtliche Risiken zu minimieren (verschuldensabhängige Tatbestände im Besteuerungsverfahren, z.B. §§ 235, 173 Abs. 2, 169 Abs. 2 S. 2, 398a AO). Wir unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Legalitätspflicht als Organ dabei, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen. Seiner Organisationspflicht genügt ein Organ bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. Durch ein ausreichendes Compliance-System kann der Nachweis der gehörigen Aufsicht geführt werden. Dies führt nicht nur zu einer Enthaftung des nach § 130 OWiG Aufsichtspflichtigen, sondern in der Regel mittelbar auch zu einer Enthaftung des Unternehmens, das dann typischerweise an der für § 30 OWiG erforderlichen Anknüpfungstat fehlt. Auf diese Weise kann dem Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung substantiiert entgegengetreten werden. 

Nicht selten existieren in Unternehmen zwar gewisse Prozessstrukturen, die die Einhaltung von steuerlichen Pflichten sicherstellen sollen. Diese sind jedoch häufig nicht hinreichend formalisiert und dokumentiert, sondern eher „die gelebte Praxis“. Dabei dient gerade die Dokumentation der bestehenden Prozessstrukturen dazu, diese bei aufgetretenen Unregelmäßigkeiten gegenüber den Behörden belegen und so dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens entgegenwirken zu können. 

Der Ablauf eines Tax CMS-Projekts umfasst typischerweise:

  • Kick-Off-Workshop
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der bestehenden Organisationsstrukturen
  • High-Level-IST-Analyse
  • Definition des Betrachtungsumfangs (umfassend, steuerartbezogen, sachverhaltsbezogen) und Ermittlung von Risikobereichen
  • Erarbeitung von Handlungsbedarf und Verbesserungspotenzial (Risikoanalyse)
  • Design von Soll-Prozessen und der Erstellung einer Risiko-Kontroll-Matrix
  • Anpassung und der Optimierung der Organisationsstruktur 

Kernstück dabei ist die Erstellung eines dokumentierten Regelwerkes, in dem die Grundsätze zur Befolgung steuerrechtlicher Regelungen, Delegationszuweisungen, Berichtspflichten sowie die verschiedenen Verfahren zur Einhaltung der steuerverfahrensrechtlichen und steuermateriellrechtlichen Vorgaben dienen. 

Die Durchführung einer Angemessenheitsprüfung sowie einer Wirksamkeitsprüfung und der Zertifizierung des Tax CMS gehört ebenfalls zu unserem Beratungsspektrum.


Alle Ansprechpartner und Experten

Unsere Beratungsgebiete im Überblick

Sachverhaltsermittlung
Prüfung des Sachverhalts
Anwaltliche Vertretung gegenüber Strafverfolgungsbehörden
Anpassung des Compliance Management-Systems

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