Der im unions- und nationalen Recht fest verankerte Entgeltgleichheitsgrundsatz von Frauen und Männern klingt für viele nach einer Selbstverständlichkeit, doch in Deutschland bestand im Jahr 2022 weiterhin eine Entgeltlücke von 18% (unbereinigter Gender Pay Gap). Im Juni diesen Jahres ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten, die den Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Entgeltgleichheit vorschreibt. Die Richtlinie geht in einigen Punkte über die Regelung des seit 2017 geltenden deutschen EntgTranspG hinaus, sodass mit einer Änderung des Gesetzes zu rechnen ist. 
 
Auf was Arbeitgeber sich insoweit einstellen und schon jetzt bei der Gestaltung von Entgeltsystemen und -prozessen beachten sollten, wird Dr. Ursula Neuhoff in unserem Webinar aus der Reihe Spotlight Arbeitsrecht am 22. August 2023 um 10:00 Uhr behandeln.

Die Anmeldung finden Sie hier.

Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg